Sehr deutsche Fragen
Justiz Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Der Technoclub Berghain macht Kultur.

Vor zweieinhalb Jahren bekam ich eine geheimnisvolle Mail. Die Betreiber des Berliner Technoclubs Berghain, eigentlich dafür bekannt, dass sie niemals Interviews geben, wollten sich mit mir treffen. Sie hatten ein Problem, stellte sich heraus, einen Streit mit dem Finanzamt über die Höhe der Umsatzsteuer, die sie für ihre Eintrittsgelder abführen sollten. Bis 2008 hatten sie den ermäßigten Satz von 7 Prozent bezahlt, der für Kulturveranstaltungen gilt. Seitdem aber verlangte das Finanzamt 19 Prozent, den Satz für Unterhaltungsveranstaltungen. Dagegen hatte das Berghain geklagt. Ich aber hatte auch ein Problem. In seiner Begründung stützte sich das Finanzamt nämlich auf eine lange Passage aus einem Buch über die Berliner Technokultur – das ich geschrieben hatte. Missverstanden wird man oft. Aber nicht vom Finanzamt. Und wenn doch, dann nicht in der Frage: Ist das Kunst, oder kann das weg? – dem Klassiker der Kulturkritik.